Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes beschlossen. Demnach wird die Steuer auf Tabakprodukte über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig angehoben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen; den Abschluss des Verfahrens bildet die Befassung im Bundesrat.
- Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion sowie zwei Abgeordneten der Unionsfraktion angenommen.
- Die Erhöhung betrifft Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak sowie Substitute für Tabakwaren. Die neuen Steuertarife für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak gelten ab dem 1. März 2027.
- Die im Gesetzentwurf genannten Packungspreise sind rechnerische Durchschnittswerte und keine verbindlichen Ladenpreise. Das Ergebnis der abschließenden Beratung im Bundesrat ist in den vorliegenden Quellen noch nicht enthalten.
Was der Bundestag beschlossen hat
Wie der Bundestag mitteilt, wurde der Regierungsentwurf in der Fassung angenommen, der der Finanzausschuss am 14. Oktober zugestimmt hatte. Durch die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen steigen die erwarteten Steuermehreinnahmen im kommenden Jahr auf 1,5 Milliarden Euro — 750 Millionen Euro mehr als im ursprünglichen Entwurf — und im Jahr 2030 auf 4,461 Milliarden Euro, was einem Plus von 872 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Kalkulation entspricht.
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten der neuen Steuersätze bei Zigaretten wird in den Mitteilungen des Bundestages und der Tagesschau nicht genannt.
Rechnerische Preise: Orientierungswert statt Festpreis
Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden für eine Packung mit 20 Zigaretten folgende gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreise genannt:
| Jahr | Gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis (ursprünglicher Gesetzentwurf) |
|---|---|
| 2027 | 8,77 € |
| 2028 | 9,56 € |
| 2029 | 10,42 € |
| 2030 | 11,36 € |
Der Finanzausschuss änderte den Entwurf anschließend zugunsten höherer Einnahmen ab. Nach Angaben der Tagesschau steigt der Durchschnittspreis einer Schachtel bis 2030 um fast 4 Euro auf knapp 12 Euro, während Markenzigaretten bis zu 14 Euro kosten könnten. Die Steuer für Liquids von E-Zigaretten steigt laut Tagesschau von 38 Cent pro Milliliter im kommenden Jahr auf 44 Cent bis 2030.
Positionen von Regierung und Opposition
In der Gesetzesbegründung wird die Anhebung der Tabaksteuer den Konsolidierungsmaßnahmen für den Bundeshaushalt zugeordnet, auf die sich die Bundesregierung im Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 verständigt hatte. Zugleich diene die Änderung dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nannte laut Tagesschau zwei Ziele: den Haushalt zu konsolidieren, in dem seinen Angaben zufolge eine Lücke von 34 Milliarden Euro klaffte, und die Gesundheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Vertreter der Tabakbranche befürchten nach Angaben der Tagesschau eine Abwanderung von Rauchern auf den Schwarzmarkt. Auch die Koalitionsfraktionen sahen das Risiko eines zunehmenden illegalen Handels und sprechen sich für ein härteres Vorgehen des Zolls sowie eine EU-weite Harmonisierung der Tabakbesteuerung aus.
Der AfD-Abgeordnete Christian Douglas erklärte, die Gesetzesnovelle diene allein dem Stopfen von Haushaltslöchern. Bündnis 90/Die Grünen befürworten eine Anhebung grundsätzlich, halten die Preissignale jedoch nach Worten des Abgeordneten Sascha Müller für zu schwach, unter anderem beim Feinschnitt. Ein Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion fand keine Mehrheit.
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck begrüßte den Beschluss. „Ein höherer Preis kann der Anstoß sein, mit dem Rauchen aufzuhören“, zitierte ihn die Tagesschau. Nach Daten des Mikrozensus 2025, auf die der Bericht verweist, rauchen in Deutschland 19 Prozent der Menschen ab 15 Jahren.
Nächster Schritt im Bundesrat
In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf hatte der Bundesrat keine Einwände erhoben. Wie die Tagesschau am Morgen des 16. Oktober berichtete, endet das Gesetzgebungsverfahren am Freitag im Bundesrat. Die Länderkammer hat die Möglichkeit zum Einspruch, wofür es laut Bericht jedoch keine Anzeichen gab; es wurde daher erwartet, dass der Bundesrat das Gesetz billigt.