Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Einführung einer Halterhaftung bei Elektrokleinstfahrzeugen gebilligt. Wie die Tagesschau am 25. September berichtet, sollen die vorgeschlagenen Regelungen geschädigten Personen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen deutlich erleichtern.
- Der Entwurf sieht eine Haftung des E-Scooter-Halters unabhängig von dessen persönlichem Verschulden vor.
- Die Regelung soll auch Personenschäden erfassen, die durch das Stolpern über falsch abgestellte E-Scooter entstehen.
- Ein genaues Datum für das Inkrafttreten wird im Bericht nicht genannt.
Vorgesehene Regelungen des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Tagesschau greift der Entwurf nicht nur bei Zusammenstößen, bei denen ein E-Scooter Fußgänger anfährt. Die Neuregelung soll auch dann gelten, wenn Passanten über ordnungswidrig abgestellte Roller stolpern und sich dabei verletzen.
Geschädigte können sich künftig an den Halter des Fahrzeugs wenden, der nach den vorgesehenen Bestimmungen für den Schaden aufkommen muss. Diese Haftung greift unabhängig davon, ob dem Halter ein persönliches Verschulden am Unfall anzulasten ist. Die Tagesschau meldet die Billigung durch den Bundesrat, nennt jedoch noch keinen Termin für das Inkrafttreten.
Haftung von Haltern und Verleihunternehmen
Bislang mussten Geschädigte nachweisen, wer den E-Scooter zum Unfallzeitpunkt gefahren hat, erläutert die Tagesschau. Bei anonymen Ausleihen war die Ermittlung der verantwortlichen Person oft schwierig. Da E-Scooter bislang von der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren, blieben Unfallopfer nicht selten auf ihren Behandlungskosten sitzen.
Bei gewerblichen Leih-Scootern ist in der Regel das Verleihunternehmen der Halter. Die Bundesregierung begründete den Entwurf damit, dass Vermieter mit den Rollern Gewinne erwirtschaften und daher auch das Betriebsrisiko tragen sollten. Der Bundesrat hat sich dieser Auffassung angeschlossen.
Unfallstatistik mit Personenschaden
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes, auf die sich die Tagesschau beruft, registrierte die Polizei in Deutschland im Jahr 2025 knapp 16.500 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten oder Getöteten. Dies entspricht einem Anstieg um 38,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2024.