Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist eines der wirksamsten Instrumente der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur beruflichen Wiedereingliederung. Er ermöglicht Arbeitsuchenden die kostenfreie Inanspruchnahme von individuellem Karrierecoaching, Heranführung an die Selbstständigkeit oder privater Arbeitsvermittlung.
- 100 % Kostenübernahme: Sämtliche Gebühren für Coaching oder Weiterbildungsmaßnahmen werden direkt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.
- Beliebtestes Format (AVGS-MAT): Individuelles Einzelcoaching (50–80 Stunden) bei einem zertifizierten Träger: Optimierung der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf), Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche oder Businessplanerstellung (Gründercoaching). → Coaching-Schwerpunkte
- Antragsweg: Zertifizierten Bildungsträger über KURSNET finden, Angebot einholen und Antrag beim zuständigen Arbeitsvermittler im Jobcenter stellen. → Schritt-für-Schritt
Die drei AVGS-Gutscheinarten nach § 45 SGB III
| Gutscheinart | Gesetzliche Bezeichnung | Einsatzbereich und Zweck |
|---|---|---|
| AVGS-MAT | Maßnahme bei einem Träger | Individuelles Karrierecoaching, Profiling, Bewerbungstraining, Existenzgründungsberatung |
| AVGS-MAG | Maßnahme bei einem Arbeitgeber | Betriebliche Trainingsmaßnahme / Probearbeiten beim Arbeitgeber (bis zu 6 Wochen) |
| AVGS-MPAV | Private Arbeitsvermittlung | Erfolgshonorar für eine zertifizierte private Arbeitsvermittlung nach erfolgreicher Vermittlung |
Die wichtigsten Coaching-Bereiche unter AVGS-MAT
- Bewerbungscoaching:
- Erstellung DIN-konformer, moderner Bewerbungsdossiers (Anschreiben, Lebenslauf);
- Simulation von Bewerbungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen;
- Erschließung des verdeckten Arbeitsmarkts.
- Kompetenzbilanzierung und Anerkennungsberatung:
- Analyse ausländischer Bildungsabschlüsse und Abgleich mit deutschen Berufsbildern;
- Begleitung im offiziellen Anerkennungsverfahren.
- Gründercoaching für Existenzgründer:
- Ausarbeitung des Geschäftskonzepts und des 3-jährigen Finanzplans;
- Vorbereitung auf die Tragfähigkeitsprüfung für den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.
Schritt-für-Schritt: Antrag und Einlösung des AVGS
- Schritt 1: Zertifizierten Träger auswählen: Suche nach Bildungsträgern mit gültiger AZAV-Zertifizierung im Portal KURSNET.
- Schritt 2: Antragstellung bei der Behörde: Einreichen des Angebots beim zuständigen Vermittler im Jobcenter oder der Arbeitsagentur mit plausibler Begründung.
- Schritt 3: Gutschein einlösen: Übergabe des ausgestellten Originalgutscheins an den Bildungsträger, Bestätigung durch die Behörde und Start des Coachings.
- Gültigkeitsdauer: Der Gutschein ist in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen gültig. Wird der Vertrag mit dem Träger nicht rechtzeitig geschlossen, verfällt der Gutschein.
- Regionaler Geltungsbereich: Soll das Coaching online bei einem überregionalen Träger stattfinden, muss die Genehmigung für Online-Coaching ausdrücklich im Gutschein vermerkt sein.
Behörden und Beratungsstellen
Dieser Leitfaden dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung (keine Rechtsberatung im Sinne des RDG). Ansprechpartner:
- Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter: Beratung zur Ausstellung von AVGS-Gutscheinen (arbeitsagentur.de).
- Portal KURSNET: Datenbank für zertifizierte AZAV-Bildungsangebote (kursnet-finden.arbeitsagentur.de).
- Migrationsberatungsstellen (MBE / JMD): Hilfestellung bei der Begründung von Förderanträgen (mbeon.de).
- Tacheles e.V.: Erwerbslosen- und Sozialberatung bei Ablehnungsbescheiden (tacheles-sozialhilfe.de).
Informationsquellen
- SGB III § 45: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- AZAV: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblätter zu Fördergutscheinen
- KURSNET: Bundesweites Verzeichnis zertifizierter Weiterbildungsangebote
- Tacheles e.V.: Leitfäden zum Sozialrecht und Ermessensleistungen