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vzbv-Umfrage: 71 % wissen nichts von Datenanalyse durch Krankenkassen

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    In einer forsa-Umfrage unter 1.024 GKV-Versicherten wussten 71 % nichts von der Kassendatenanalyse; 57 % stuften die Regelung als eher oder ganz und gar nicht richtig ein.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Ergebnisse einer Befragung veröffentlicht, nach der ein Großteil der gesetzlich Versicherten nicht darüber informiert ist, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten ohne gesonderte Einwilligung auswerten dürfen. 71 % der Befragten wussten nichts von dieser Möglichkeit, 57 % bewerteten das Verfahren als eher oder ganz und gar nicht richtig.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Die forsa-Telefonbefragung erfolgte im Auftrag des vzbv vom 22. bis 24. September 2026 unter 1.024 gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren.
    • 71 % der Befragten war nicht bekannt, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten ohne gesonderte Einwilligung auf individuelle Gesundheitsrisiken hin analysieren dürfen; 57 % sahen dies kritisch.
    • Der vzbv fordert eine Einwilligungspflicht für Krankenkassen. Die Mitteilung kündigt keine Änderung geltender Regeln an.

    Was die geltende Regelung erlaubt

    Laut vzbv-Mitteilung dürfen gesetzliche Krankenkassen Abrechnungsdaten der Versicherten — darunter Diagnosen, Behandlungen und verordnete Arzneimittel — ohne gesonderte Einwilligung analysieren, um über mögliche individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren. Grundlage hierfür ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG); gemäß § 25b SGB V können Kassen gezielt nach schweren Erkrankungen, gesundheitlichen Gefährdungen, bedenklichen Arzneimittelwechselwirkungen, Impflücken sowie noch nicht festgestelltem Pflegebedarf suchen.

    Ergebnisse der Befragung

    Die telefonische Erhebung führte forsa vom 22. bis 24. September 2026 im Auftrag des vzbv durch. Befragt wurden 1.024 gesetzlich krankenversicherte Personen ab 18 Jahren. Die angegebene maximale statistische Fehlertoleranz liegt bei ±3 Prozentpunkten.

    Der Untersuchung zufolge wussten 71 % der Teilnehmer nicht, dass Kassen Abrechnungsdaten ohne gesonderte Einwilligung auswerten dürfen, um auf persönliche Risiken hinzuweisen. 57 % der Befragten bezeichneten diese Regelung als eher oder ganz und gar nicht richtig. Diese Kennzahlen spiegeln den Kenntnisstand und die Haltung der Befragten wider, nicht den Anteil auswertender Kassen oder den medizinischen Nutzen der Analysen.

    Forderungen des vzbv und geplante Datenerweiterung

    Der vzbv vertritt die Auffassung, dass Krankenkassen Gesundheitsdaten nur mit vorheriger Einwilligung der Versicherten analysieren dürfen sollten. Lucas Auer, Experte für Gesundheitspolitik beim vzbv, forderte den Gesetzgeber auf, eine solche Pflicht einzuführen. Es handelt sich hierbei um verbandseigene Positionen; über gesetzliche Neuregelungen wurde nicht berichtet.

    In der Veröffentlichung wird zudem darauf verwiesen, dass im Rahmen des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) geplant sei, Kassen auch den Zugriff auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) und von Wearables wie Smartwatches zu ermöglichen. Vor einer solchen Ausweitung fordert der vzbv eine unabhängige Prüfung des tatsächlichen gesundheitlichen Nutzens sowie volle Transparenz über erfolgte Datenanalysen.


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