Alle Nachrichten

Bundestag debattiert Reform der Organspenderegeln in Deutschland

Inhalt der Nachricht

    Im Deutschen Bundestag fand die erste Lesung zweier konkurrierender Initiativen zur Organspende statt: Widerspruchslösung versus erweiterte Entscheidungslösung.

    Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung über Reformvorschläge für das Transplantationsgesetz beraten. Hintergrund der parlamentarischen Debatte ist der Mangel an Spenderorganen in Deutschland. Bei der Abstimmung über diese ethische Fragestellung ist der Fraktionszwang aufgehoben; die Abgeordneten entscheiden nach ihrem persönlichen Gewissen (Gewissensentscheidung).

    Im Zentrum der parlamentarischen Auseinandersetzung stehen zwei überfraktionelle Gruppenanträge: die Einführung der Widerspruchslösung oder die Beibehaltung und Weiterentwicklung der geltenden Entscheidungslösung.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Was passiert ist: Die Abgeordneten des Bundestages haben die Beratungen über zwei konkurrierende Gesetzesinitiativen zur Reform des Transplantationsgesetzes aufgenommen.
    • Zentraler Streitpunkt: Wechsel zur Widerspruchslösung mit Widerspruchsrecht gegen das Festhalten an der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung (Entscheidungslösung).
    • Zahlen für 2025: In Deutschland standen 8.199 Personen auf der Warteliste für eine Organtransplantation; im selben Jahr gab es 985 Organspender.

    Zwei Konzepte: Widerspruchslösung gegen Entscheidungslösung

    Eine Gruppe von 254 Parlamentariern verschiedener Parteien (darunter Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen) setzt sich für die Widerspruchslösung ein. Nach diesem Entwurf gilt künftig jeder volljährige einwilligungsfähige Mensch grundsätzlich als Spender, es sei denn, er hat zu Lebzeiten einen Widerspruch dokumentiert. Der Widerspruch soll einfach überprüfbar sein; zudem sind Gespräche mit Angehörigen vorgesehen.

    Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der für den Bundesrat sprach, hält es für zumutbar, dass Erwachsene ihre Haltung zur Organspende selbst festhalten. Es sei unangemessen, die Entscheidung in Extremsituationen den trauernden Angehörigen aufzubürden. Die Mehrheit der Bundesländer befürwortet die Reform.

    Deutschland ist Mitglied des Verbunds Eurotransplant. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, werden in Deutschland mehr Organe transplantiert als entnommen, weshalb das Land Organe aus anderen Mitgliedstaaten erhält.

    Eine alternative Gesetzesinitiative wird von 58 Abgeordneten um Michael Brand (CDU) und Lars Castellucci (SPD) getragen. Sie fordern, am Grundsatz der informierten Zustimmung (Entscheidungslösung) festzuhalten, da das Schweigen eines Bürgers nicht automatisch als Einverständnis gewertet werden dürfe.

    Die Gruppe schlägt vor, Aufklärungskampagnen zu verstärken und den Zugang zum nationalen Organspende-Register weiter zu erleichtern. Zudem mahnt sie die Umsetzung der bereits 2020 beschlossenen Information der Bürger bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen an, die nach Angaben der Tagesschau von den zuständigen Ländern bislang nicht flächendeckend umgesetzt wurde.

    Umfragedaten und aktuelle Situation in den Kliniken

    Laut einer repräsentativen Erhebung von 2024 befürworten 85 Prozent der Befragten die Organspende grundsätzlich, aber nur etwa 45 Prozent haben ihre Entscheidung schriftlich dokumentiert.

    Im Jahr 2025 wurden bundesweit 985 Organspender registriert, während 8.199 Menschen auf ein Spenderorgan warteten. Beide Abgeordnetengruppen betrachten die Spenderzahlen als unzureichend.

    Ein früherer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung war im Bundestag 2020 mehrheitlich gescheitert. Eine erneute Gesetzesinitiative des Bundesrates aus dem Jahr 2024 erreichte aufgrund vorgezogener Neuwahlen nicht mehr den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

    Die abschließende Abstimmung im Bundestag ist für Ende 2026 vorgesehen.

    Nodia-Redaktionshinweis

    Die ersten Lesungen im Bundestag markieren den Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens, bedeuten jedoch noch kein Inkrafttreten neuer Regeln. Die Rechtslage in Deutschland bleibt vorerst unverändert: Eine Organentnahme ist nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Zustimmung (im Register, auf dem Organspendeausweis) oder mit Einwilligung der Angehörigen zulässig. Der Eintrag in das zentrale Register unter organspende-register.de ist freiwillig.


    Informationsquellen

    Alle Nachrichten