Alle Nachrichten

Bundesregierung bringt Steuerreform mit Kindergelderhöhung auf den Weg

Inhalt der Nachricht

    Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes sieht eine Anhebung des Kindergeldes auf 267 Euro ab Januar 2027 und 272 Euro ab Januar 2028 sowie höhere Freibeträge vor.

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Einkommensteuer für das Jahr 2027 (Einkommensteuerreformgesetz 2027, Bundestagsdrucksache 21/8235) eingebracht. Wie der Pressedienst des Deutschen Bundestages am 30. September mitteilte, sieht das Gesetzesvorhaben Erhöhungen beim Kindergeld sowie bei den steuerlichen Freibeträgen vor. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll das Entlastungsvolumen in den Jahren 2027 und 2028 zusammengenommen über zehn Milliarden Euro betragen.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Das monatliche Kindergeld soll ab Januar 2027 von 259 auf 267 Euro und ab Januar 2028 auf 272 Euro steigen.
    • Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro angehoben werden.
    • Bei den genannten Parametern handelt es sich um Festlegungen eines Gesetzentwurfs.

    Familienleistungen und steuerliche Freibeträge

    Neben dem Kindergeld sieht der Regierungsentwurf eine Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags von 6.828 auf 7.128 Euro vor. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro ergibt sich künftig ein steuerlicher Gesamtfreibetrag von 10.056 Euro je Kind. Hierbei handelt es sich um steuerliche Abzugsbeträge, nicht um direkte monatliche Auszahlungsbeträge.

    Laut der Mitteilung des Bundestages umfassen die wesentlichen Eckpunkte folgende Anpassungen:

    ParameterVorschlag des Gesetzentwurfs
    GrundfreibetragAnhebung von 12.348 auf 12.564 Euro im Jahr 2027; auf 12.900 Euro im Jahr 2028
    Arbeitnehmer-PauschbetragAnhebung von 1.230 auf 1.430 Euro
    Spitzensteuersatz („Reichensteuer“)45 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro; 47 % ab 280.000 Euro
    Steuerermäßigung für HandwerkerleistungenAbsenkung von 20 % auf 15 % der Aufwendungen; Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro
    Pauschsteuersatz für Mini-JobsAnhebung von 2 % auf 5 %

    Zuschläge für Arbeit und finanzielle Auswirkungen

    Für die Steuerbefreiung von Zuschlägen für Sonntags- und Feiertagsarbeit soll ab dem 1. Januar 2027 der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn von 50 auf 75 Euro je Stunde angehoben werden. Für Nachtarbeit soll die Grenze unverändert bei 50 Euro verbleiben. Dies betrifft die Bemessungsgrundlage, nicht die Auszahlungshöhe der Zuschläge selbst.

    Die Bundesregierung beziffert die steuerlichen Mindereinnahmen auf 4,515 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 6,02 Milliarden Euro im Jahr 2028. Separat werden Beitragsausfälle in der Sozialversicherung infolge der Neuregelung bei den Sonntags- und Feiertagszuschlägen auf rund 300 Millionen Euro jährlich geschätzt.


    Informationsquellen

    Alle Nachrichten