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Merz will Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin verhindern

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    Laut ZEIT will Bundeskanzler Friedrich Merz eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin durch ein Bundesgesetz abwenden.

    Bundeskanzler Friedrich Merz hat seine Absicht bekundet, eine Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen großer Konzerne in Berlin durch ein Bundesgesetz zu verhindern. Dies berichtet die ZEIT am 30. September nach dem Wahlsieg der Partei Die Linke bei den Wahlen in Berlin.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Merz kündigte an, einer Vergesellschaftung durch ein Bundesgesetz entgegenzutreten.
    • Die Linke hatte im Wahlkampf die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne versprochen.

    Wahlversprechen der Linken und Haltung des Kanzlers

    Nach Informationen der ZEIT hatte Die Linke im Wahlkampf angekündigt, Bestände großer Wohnungskonzerne vergesellschaften zu wollen. Die Partei beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Wie die Publikation anmerkt, fand dieser Artikel bislang noch nie Anwendung auf private Wohnungskonzerne.

    Aufseiten der Bundesregierung stieß die Initiative auf entschiedene Ablehnung, berichtet die ZEIT: Merz habe angekündigt, eine solche Vergesellschaftung mittels eines Bundesgesetzes zu unterbinden. Konkrete Mechanismen für ein entsprechendes Bundesverbot sowie ein Zeitplan für dessen Verabschiedung wurden in dem Bericht nicht genannt.


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